Wildcampen und Biwakieren in Deutschland - was ist erlaubt?

2023-01-31 10:45:00 / Ratgeber Allgemein / Kommentare 0
Wildcampen und Biwakieren in Deutschland - was ist erlaubt? - Blog-Beitrag zum Wildcampen und Biwakieren | Outaway.de

Einfach mal draußen in der Natur übernachten. Ob während einer Trekking-Tour oder als einmaliges Abenteuer – die Nacht unter freiem Himmel bietet für viele von uns einen besonderen Reiz. Doch wenn du außerhalb deines Grundstücks nächtigen möchtest und keine Lust auf einen Campingplatz hast, ist das gar nicht so einfach umzusetzen. Zumindest, wenn du der Rechtslage entsprechend auf sicherem Terrain unterwegs sein willst. Noch schwieriger wird es, wenn du mit einem Zelt unterwegs bist.

Zelt im Wald

Niemand möchte vom ortsansässigen Förster oder gar von Jägern am morgen mit der Flinte in der Hand geweckt werden. Und mit Strafen von bis zu 2500 € im Gepäck möchte sich auch keiner zu Hause über die Türschwelle schleichen. Damit du dich im Wald nicht vor den Rangern verstecken musst, zeigen wir dir hier, wie die gesetzlichen Regelungen in Deutschland aussehen und wie du dein Naturerlebnis über Nacht mit gutem Gewissen umsetzen kannst.

Wildcampen und Biwakieren – was ist der Unterschied?

Zunächst einmal etwas Licht ins Dunkel der Wildnächtigungs-Begriffe.

Mit Wildcampen ist das Übernachten von Personen in einem Zelt oder einer sonstigen mobilen Unterkunft gemeint. Das Übernachten in einem Zelt wird meistens mit Wildcampen gleichgesetzt, ist aber streng genommen ein Spezialfall von Wildcampen. Wildcamper können sich ebenso eine eigene Unterkunft bauen, im Camper nächtigen oder unter einer Plane schlafen.

Biwakieren, oder auch Lagern ist ein weiterer Spezialfall des Übernachtens in der Natur: Nächtigen unter freiem Himmel, z. B. in einem Schlafsack, Biwaksack oder in einer Hängematte. Im Vergleich zum Wildcampen hat man also kein Dach über dem Kopf.

Diese Unterscheidung ist wichtig, da beide Nächtigungsarten unterschiedlich im deutschen Gesetz behandelt werden.

Regeln/ Gesetze deutschlandweit

Falls dich die Rechtslage nicht interessiert oder du nur zusammengefasst wissen möchtest, was erlaubt ist und was nicht, kannst du dir auch nur die Merksätze am Ende der Kapitel ansehen.

Grundsätzlich gilt: Verlasse die Natur immer so, wie du sie vorgefunden hast. Hinterlasse also keinen Müll und belaste die Natur nicht mehr als nötig. Gerade weil sich viele daran nicht halten, gibt es die vorhandenen Regeln und Verbote zur Übernachtung in der Natur – die in Deutschland leider ziemlich unübersichtlich sind.

Ausgangspunkt für die Rechtslage in Deutschland bieten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Bundeswaldgesetz (BWaldG). Demnach ist „das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung“ allen gestattet (§59, BNatSchG). Auch ist „das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung“ für alle erlaubt (§14, BWaldG).

Da das Betreten nicht den Aufbau eines Zeltes beinhaltet, kann man schlussfolgern, dass Zelten in der Wildnis grundsätzlich nicht erlaubt ist. Zum Biwakieren stehen in diesen Gesetzestexten keine gesonderten Regeln, weshalb Biwakieren in der Wildnis eine Grauzone darstellt, also grundsätzlich (mit Ausnahme von Schutzgebieten) nicht verboten ist.

Eine weitere universelle Regel lautet, dass man auf Privatgrund nur übernachten darf, wenn dies vom Eigentümer des Grundstücks erlaubt wurde. Ansonsten ist das Nächtigen auf Privatgrund (Kann auch ein Privatwald sein) verboten.

Zelt vor einem See

Ein klares Nein für sämtliche Übernachtungsmöglichkeiten besteht nach den Schutzgebietsverordnungen in sämtlichen Schutzgebieten. Dazu zählen Naturschutzgebiete, Nationalparks, Landschaftsschutzgebiete, Biosphärenreservate und Biotope. Hinzu kommen auch alle Küstenbereiche.

Merke: In Deutschland ist das Wildcampen mit Zelt nicht erlaubt. Das Biwakieren ist außerhalb von Schutzgebieten nicht verboten. Auf Privatgrund muss die Erlaubnis des Eigentümers eingeholt werden.

Regeln und Gesetze nach Bundesländern

So weit so übersichtlich. Durch die Regelungen der einzelnen Bundesländer wird aus einem Kinder-Puzzle aber ein einfarbiges 3000er-Puzzle. Und diese Regelungen sind maßgeblich für das, was man wo darf.

Was man wo darf ist in den Bundesländern auch von der Art der Natur abhängig. Die Landesgesetze unterscheiden nämlich zwischen Wald und freier Landschaft. Zur freien Landschaft zählen alle Gebiete außerhalb des Waldes und außerhalb bebauter Ortslagen.

Zelten im Wald

Ganz klar in keinem Bundesland erlaubt! Da sind sich die Landesgesetze und das Bundeswaldgesetz einig. Einzige Ausnahme: Waldbesitzer oder Forstbehörde erteilen die Erlaubnis.

Zelten in der freien Landschaft

Während das Zelten im Wald in allen Bundesländern verboten ist, bestehen unterschiedliche Regelungen für das Zelten in der freien Landschaft. Wichtig für dich: Auch wenn das jeweilige Landesgesetz das Zelten in der freien Landschaft nicht verbietet, musst du Acht geben. Denn es kann sein, dass die Wiese auf der du dich gerade befindest, einer Privatperson gehört. Ohne Genehmigung darfst du da dann nicht zelten.

Blick in ein Camp mit Zelten

Wo das Zelten nur mit Genehmigung des Grundstückseigentümers oder der örtlichen Behörde erlaubt ist: Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg, Bremen, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Saarland.

Wo das Zelten erlaubt ist:

In Brandenburg darf man als Fuß-, Reit- oder Wasserwanderer ein Zelt für eine Nacht aufstellen, soweit keine sonstigen Schutzrechte und Privatrechte im Gebiet verletzt werden (§44, BbgNatSchG). Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist das Zelten für eine Nacht erlaubt, soweit keine Rechtsvorschriften entgegenstehen und man privatrechtlich dazu befugt ist (§28, NatSchAG M-V).

Biwakieren

Schwammig, schwammiger, am schwammigsten. Die rechtliche Grauzone wird auch durch die Regelungen der einzelnen Bundesländer nicht ersichtlicher. Nirgends in den Gesetzestexten findet man genaue Regelungen zum Biwakieren, weshalb das Biwakieren auch in keinem Bundesland ausdrücklich verboten ist (Ausnahme: Schutzgebiete).

Hier kann es auf die einzelnen Regelungen eines Landkreises oder tatsächlich auf die Laune des Försters ankommen. Wer an einen Baum angelehnt ohne irgendwelche Mitbringsel einschläft, wird kaum eines Verstoßes bezichtigt werden (zumal der Wald laut Bundeswaldgesetz ja zur Erholung betreten werden darf). Wer aber neben seinem Schlafsack Feuerreste und Müll liegen hat, wird meistens Probleme bekommen. Alles dazwischen ist nun mal Grauzone.

Beim Biwakieren spielt es auch eine Rolle, ob es sich um eine Art Not-Biwak, also einen spontanen Schlafplatz oder um ein geplantes Biwak handelt. Spontane Übernachtungen und geplante Lager über eine Nacht werden fast immer toleriert. Alles weitere wird nicht so gern gesehen.

Auch die Eigentumsrechte spielen wieder eine Rolle. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte einen Bogen um offensichtlich genutzte Landflächen und Äcker machen oder Grundstückseigentümer um Erlaubnis fragen.

Für Hessen und Schleswig-Holstein gibt es noch eine Sonderregel: Da ist es nachts im Wald nämlich verboten, die Wege zu verlassen (§17, LWaldG & §23, HJagdG). Ergo darf man in diesen Bundesländern im Wald nur auf den Wegen übernachten (äußerst praktikabel…). In der freien Landschaft ist das Biwakieren aber weiterhin erlaubt.

Merke: Außer in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist das Wild-Zelten nur durch Genehmigung der Forst- oder örtlichen Behörde oder durch den Grundstückseigentümer erlaubt.

Biwakieren ist grundsätzlich nicht verboten (außer in Schutzgebieten und nachts im Wald in Hessen und Schleswig-Holstein). Geduldet werden vor allem einmalige Übernachtungen.

Hinweis: Wir versuchen hier, die Komplexität der Gesetze auf wesentliche Verhaltensregeln herunterzubrechen. Wer es genau wissen möchte und absolut auf der rechtlich sicheren Seite sein möchte, muss sich die Gesetze der Bundesländer im Detail vornehmen. Eine absolute Detailtiefe können wir nicht liefern und deshalb sind auch alle Angaben ohne Gewähr.

Umsetzung

Bei all den Regeln und Gesetzen muss man feststellen, dass Biwakieren und Wildcampen zwar nicht überall grundsätzlich verboten, aber sehr schwer umzusetzen ist. Zumindest wenn du nicht irgendwo nach Erlaubnis fragen möchtest.

Bevor du jetzt den Kopf in den Sand steckst, keine Sorge, es gibt noch andere Möglichkeiten. Trekkingplätze und Privatangebote bieten eine Möglichkeit, wie du doch noch zu deinem Naturerlebnis kommst – fernab vom Campingplatz-Trubel.

Trekkingplätze

Trekking- oder Naturlagerplätze sind speziell gekennzeichnete Stell- und Übernachtungsplätze für Durchreisende mit oder ohne Zelt. Die Idee dahinter: Fernwanderern und Naturfreunden zu ermöglichen, dem Erlebnis Wildcampen so nahe wie möglich zu kommen. Deshalb sind die Trekkingplätze auch in den schönsten Naturregionen bei uns zu finden, oft sogar in Naturschutzgebieten oder Naturparks im Wald.

Ausstattung: Die Stellplätze sind von Ort zu Ort unterschiedlich, haben aber meistens ein Mindestmaß an Ausstattung. Dazu gehören Bio-/Komposttoilette, Feuerstelle und Zeltplatz. Manchmal gibt es auch Sitzmöglichkeiten und/oder Tische. Der Stellplatz besteht oft aus einer Holzplattform. Eben nur das Nötigste, um Interessenten eine Nacht im freien zu ermöglichen – ohne dass man sich mit irgendwelchen Waldgesetzen auseinandersetzen muss.

Nutzung: Je nach Ort bieten die Stellplätze meistens Platz für 1-4 Zelte. Für wenig Geld kann man die Plätze online buchen – vorausgesetzt, der Platz ist für den gewünschten Termin frei. Die meisten Stellplätze sind nur für eine Nacht buchbar. Nach einer Übernachtung muss man also weiterziehen. Es gibt nur ein paar Hand voll Plätze, auf denen man mehr als eine Nacht Campen darf. Das Angebot ist nun mal hauptsächlich auf Durchreisende zugeschnitten und nicht für lange verweilende Camper.

Zelten in den Bergen

Gut zu wissen:

  • Die Trekkingplätze sind oft nur zu Fuß oder mit dem Rad zu erreichen. Wer also vor der Reise sein ganzes Auto mit Ausrüstung und Proviant vollpackt, könnte Probleme beim Transport bekommen. Also lieber nur das mitnehmen, was man auch während einer kleinen Wanderung selbst tragen kann.
  • Der genaue Ort der Naturlagerplätze wird oft erst nach der Buchung genannt.
  • Die Trekkingplätze sind während den Wintermonaten nicht buchbar. Wegen niedriger Nutzungszahlen haben sich die Anbieter bisher dazu entschieden, ihre Plätze zwischen März und Oktober anzubieten.

Im Netz gibt es einige Websites, die eine Übersicht der in Deutschland angebotenen Trekkingplätze auflisten. Der Deutsche Alpenverein bietet auf seiner Website z. B. eine übersichtliche Auflistung nach Bundesland und Region an. Und bei trekkingtrails.de findest du die Trekkingplätze sogar auf einer Deutschlandkarte.

Privatangebote

Neben öffentlichen Angeboten können einem auch Privatleute zum naturnahen Camping-Erlebnis verhelfen. Entsprechende Internetplattformen, die aktuell wie verrückt aus dem Boden sprießen, machen es Interessierten leicht, Kontakt aufzunehmen. So kannst du ganz einfach im Voraus einen Stellplatz buchen oder erfragen und musst unterwegs nicht nach einem Förster Ausschau halten.

Die Plattformen sind natürlich nicht nur für Reisende interessant, sondern auch für solche, die einen entsprechenden Platz anbieten möchten. Je nach Plattform und Laune kann man dafür auch etwas Geld verlangen. Hier ein paar Beispiele für solche Plattformen:

  • Roadsurfer-Spots
  • 1Nite Tent
  • Campspace
  • Pop-Up Camp
  • Zelt zu Hause
  • Warm Showers
  • Dachgeber
  • Stadt Land Bus

Biwakplätze und Boofen

Genauso wie Trekkingplätze, kann man auch Biwakplätze buchen. Sie unterscheiden sich oftmals kaum von Trekkingplätzen, sind manchmal aber etwas minimalistischer gehalten. Viele davon können auch ohne vorherige Buchung spontan benutzt werden und man findet sie vor allem an Gewässern und bei Bootsrastplätzen. Online auch bei trekkingtrails.de einsehbar.

Als ortsspezifische Bezeichnung des Übernachtens in der Natur, gibt es in der Sächsischen Schweiz den Begriff Boofen. Sogenannte Boofen gibt es in der Sächsischen Schweiz über 50 Stück. Oft sind das gekennzeichnete Plätze an oder unter kleinen Felswänden. Da man diese Plätze nur in Kombination mit dem Klettersport benutzen darf, sind sie für Bergsteiger, die bei ihrer Klettertour dort übernachten möchten, gedacht.

So. Hoffentlich hilft dir das dabei, dein Wildcamping-Abenteuer umzusetzen. Viel Spaß und Erfolg bei deiner Tour!

Übersichtskarte

Das unabhängige Camping- & Wander-Magazin BeyondCamping hat eine Karte erstellt, in der alle Trekking-, Biwak- und Wasserwanderrastplätze Deutschlands gezeigt werden, inklusive Informationen zur Ausstattung, sowie Tipps und Tricks zum richtigen Verhalten vor Ort. Der Beitrag ist als Ergänzung sehr zu empfehlen. Hier der Link zum Beitrag: https://www.beyondcamping.de/trekkingplaetze-deutschland/

Gesetzestexte:

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__59.html

Bundeswaldgesetz (BWaldG) https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/BJNR010370975.html

Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NatSchAGMVpG6

Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-214595#44

Landeswaldgesetz (LWaldG) http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/gpw/page/bsshoprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=0&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-WaldGSH2004rahmen&doc.part=R&toc.poskey=#focuspoint

Hessisches Jagdgesetz (HJagdG) https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-JagdGHEV9P23